Antworten auf Rechtsfragen 3



F. 485: Wenn aufgrund von Nachlässigkeit oder aufgrund des Akzentes, mit dem der Mensch spricht, ein Fehler beim Verlesen von (der Sure) Al-Hamd und der (anschließenden) Sure oder bei der grammatikalischen Definition und der (Aussprache der) Vokale der Wörter im rituellen Gebet erfolgt, so daß man (z.B.) das Wort "yulad" mit der (falschen) Leseweise "li" anstelle von "la" verliest, wie ist (dann) das rituelle Gebet zu beurteilen?

A: Wenn man ein vorsätzlich Handelnder oder nachlässig Unwissender ist - der (eigentlich) fähig wäre (die richtige Aussprache) zu lernen - dann ist das rituelle Gebet ungültig, ansonsten (ist es) gültig.

F. 486 - F. 487: ...

F. 488: Ist das rituelle Gebet eines vom Stummheit betroffenen Kranken, der nicht zum Sprechen fähig ist, aber gesunde Sinne hat, durch Andeuten (der Texte mit den Lippen) gültig?

A: Sein rituelles Gebet ist im erwähnten Fall gültig und einwandfrei.

Verlesung der Lobpreisung

F. 489: Gibt es Bedenken über die absichtliche Änderung der Lobpreisung einer Verneigung und (Lobpreisung einer) Niederwerfung anstelle des anderen?

A: Wenn man das als Lobpreisung Allahs , Erhaben ist Sein absoluter Name, ausführt, dann ist es unbedenklich und die Verneigung , die Niederwerfung und das ganze rituelle Gebet sind gültig.

F. 490: Wenn jemand während der Niederwerfung unabsichtlich die Lobpreisung der Verneigung ausführt, oder man umgekehrt in der Verneigung die Lobpreisung der Niederwerfung ausgeführt hat, und während dessen sich daran erinnert und es korrigiert, ist dann sein rituelles Gebet ungültig?

A: Es ist unbedenklich, und sein rituelles Gebet ist gültig.



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