Antworten auf Rechtsfragen 3F. 809 - F. 810: ... F. 811: Ist es für den von seiner Ehefrau abwesenden (Mann) erlaubt, sich diese (Ehefrau) vorzustellen, um erregt zu werden? A: Wenn die erregende Vorstellungen den Zweck des Ergusses haben oder der Vorstellende von sich weiß, daß diese (Vorstellungen) zum Erguß führen werden, dann sind sie verboten. F. 812: Jemand hat in der Anfangszeit seiner religiösen Verpflichtung den Monat Ramadan gefastet. Aber er ist während des Fastens durch Selbstbefriedigung in den Janaba-Zustand geraten. Und in diesem Zustand hat er für mehrere Tage weitergefastet, unwissend darüber, daß für das Fasten die rituelle Reinigung aus dem Janaba-Zustand verpflichtend ist. Befreit dann das Nachholen des Fastens dieser Tage von der Verpflichtung, oder muß man ein anderes Urteil ausführen? A: Man hat bei der Darstellung der Frage sowohl nachzuholen als auch die Sühne (zu entrichten). F. 813: Ein Fastender hat im Monat Ramadan einen erregenden Anblick angeschaut und ist daraufhin in den Janaba-Zustand geraten. Wird dadurch sein Fasten ungültig? A: Wenn sein Schauen mit der Absicht auf den Erguß hin erfolgte, oder man von sich wußte, daß, wenn man schaut, man in den Janaba-Zustand geraten würde oder dieses seine Gewohnheit war und man dann absichtlich geschaut hat und dadurch in den Janaba-Zustand geraten ist, dann ist das Urteil für einen (wie) dasjenige zum absichtlichen (Herbeiführen vom) Janaba-Zustand. Im Zusammenhang zum Fastenabbruch F. 814: ... F. 815: Wenn ich faste und meine Mutter mich dazu zwingt, Speise und Getränke zu mir zu nehmen, wird dadurch mein Fasten ungültig?
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