Antworten auf Rechtsfragen 3



A: Die Ungültigkeit des Fastens von jedem Tag des gesegneten Monats Ramadan, welche durch Selbstbefriedigung bewirkt wird, die eine religionsgesetzlich verbotene Handlung ist, hat zwei Sühne zur Folge, die aus 60 Tagen (eigenem) Fasten und (zusätzlich) dem Ernähren von 60 Bedürftigen besteht. Im Hinblick auf das Ernähren der 60 Bedürftigen für jeden (verschuldeten) Tag können Sie all jenen einen Mudd (750 g) Speise geben. Aber Geld (als Gegenwert statt dem Essen) wird nicht als Sühne gewertet. Es besteht jedoch kein Hindernis dafür, dieses (Geld) den Armen zu geben, damit sie das Essen in Vertretung (für Sie) kaufen, und (kein Hindernis dafür) hiernach diese (Zahlung) für sich als Sühne anzunehmen. Und die Bestimmung des Preises für den Kauf der Speisen als Sühne ist abhängig vom Wert der Speisen, welche Sie wählen, um die Sühne zu zahlen, mit Weizen oder Reis oder (anderen) üblichen Speisen. Und im Hinblick auf die Anzahl der Fastentage, die Sie mit Selbstbefriedigung ungültig gemacht haben, ist es Ihnen erlaubt, bei deren Nachholen und beim Ableisten der Sühne sich mit der Anzahl zu begnügen, von der Sie sicher sind.

F. 804: Wenn der religiös Erwachsene weiß, daß die Selbstbefriedigung das Fasten ungültig macht und dies (dennoch) absichtlich tut, muß er dann gekoppelte Sühne entrichten? Und wenn er nicht weiß, das dies das Fasten ungültig macht, und sich selbst befriedigt, wie ist es dann zu beurteilen?

A: In beiden Fällen muß man gekoppelte Sühne entrichten, wenn man sich selbst befriedigt.

F. 805: ...

F. 806: Jemand ist mehrere Jahre lang mit dem Durchführen der Selbstbefriedigung im Fastenmonat und anderen (Monaten) heimgesucht worden. Was ist das Urteil zu seinem rituellen Gebet und Fasten ?

A: Die Selbstbefriedigung ist grundsätzlich verboten, und wenn dieses zum Erguß führt, dann bewirkt dieses den Janaba-Zustand. Und wenn dies bei jemandem während des Fastens erfolgt, so hat es das Urteil zum Fastenbrechen durch Verbotenes zur Folge. Und wenn man dann betet oder fastet, während man im Janaba-Zustand ist, ohne die rituelle Vollkörperreinigung und ohne die rituelle Trockenreinigung durchzuführen, dann ist sein rituelles Gebet und Fasten ungültig, und man muß dieses (auch) nachholen.

F. 807: Ist es für den Ehemann erlaubt, sich von der Hand seiner Ehefrau befriedigen zu lassen? Und gibt es hierbei einen Unterschied zu seinem Akt des Geschlechtsverkehrs?

A: Es gibt kein Hindernis für den Ehemann zum Liebkosen seiner Ehefrau und dem Berühren ihres Körpers mit seinem Körper bis zum Erguß . Und es gibt auch kein Hindernis für die Ehefrau zum Liebkosen der Genitalien des (Ehe-) Mannes bis zum Erguß. Und dies gehört nicht zu der verbotenen Selbstbefriedigung .

F. 808: Ist es für einen Ledigen erlaubt, sich selbst zu befriedigen, wenn der Arzt zur Analyse seiner Samenflüssigkeit auffordert, und die Ausbringen davon nur durch Selbstbefriedigung möglich ist?

A: Dies ist zulässig, sofern die Behandlung davon abhängt.



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