Antworten auf Rechtsfragen 3F. 788: Im Monat Ramadan hat meine Frau mich zur (geschlechtlichen) Vereinigung gezwungen. Wie ist das zu beurteilen? A: Für jeden von Ihnen wird das Urteil zum absichtlichen Fastenabbruch angewandt. Daher müssen Sie beide zusätzlich zum Nachholen auch die Sühne entrichten. F. 789: Wenn ein Mann während des Tages des Monats Ramadan mit seiner Ehefrau schmust, beeinträchtigt das sein Fasten? A: Wenn das nicht zum Erguß führt, dann beeinträchtigt das sein Fasten nicht. Ansonsten ist es nicht erlaubt. Absichtlich im Janaba-Zustand zu verbleiben F. 790: Wenn jemand wegen einiger Schwierigkeiten bis zum Gebetsruf der (morgendlichen) Dämmerung im Janaba-Zustand verbleibt, ist es ihm dann an dem Tag erlaubt, zu fasten? A: Es gibt kein Hindernis für sein Fasten außer im Monat Ramadan und dessen Nachholen. Aber beim Fasten des Monats Ramadan oder dessen Nachholen muß man (zumindest) die rituelle Trockenreinigung durchführen, sofern man zur rituellen Vollkörperreinigung außerstande war. Und wenn man auch die rituelle Trockenreinigung unterlassen hat, dann ist sein Fasten nicht gültig. F. 791: Wenn jemand mehrere Tage im Janaba-Zustand gefastet hat und (dabei) nicht wußte, daß die rituelle Reinigung des Janaba-Zustandes eine Voraussetzung zum Fasten ist, muß er dann für diese Tage, die er im Janaba-Zustand gefastet hat, Sühne entrichten, oder genügt es, diese (Tage) nur nachzuholen? A: Wenn berücksichtigt wird, daß derjenige im Janaba-Zustand (nachlässig) unwissend über die Verpflichtung zur rituellen Vollkörperreinigung oder zur rituellen Trockenreinigung in den Janaba-Zustand geraten ist, dann muß er als Vorsichtsmaßnahme zusätzlich zum Nachholen (auch) die Sühne entrichten, außer sein Unwissen war unverschuldet. Dann besteht offensichtlich keine Verpflichtung zur Sühne, obwohl diese (Sühne) als Vorsichtsmaßnahme (durchzuführen) ist. F. 792: Ist es für jemanden im Janaba-Zustand erlaubt, erst nach dem Sonnenaufgang die rituelle Vollkörperreinigung durchzuführen und als Nachholen (eines versäumten Pflichtfastens) oder als ein empfohlenes (Fasten) zu fasten?
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