Antworten auf Rechtsfragen 33. Was ist das Urteil für sie, wenn sie den Schaden nicht für möglich gehalten hat und es (erst) im Nachhinein festgestellt hat? A: Wenn sie mit der bestehenden Befürchtung des Schadens, der einen vernünftigen Ursprung hat, gefastet hat oder im Nachhinein festgestellt hat, daß das Fasten ihrem oder des Embryos Zustand geschadet hat, dann ist ihr Fasten ungültig, und sie muß nachholen. Aber die Bestätigung zur Entschädigungszahlung des Embryos hängt vom (klaren) Nachweis ab, daß das Sterben des Embryos (tatsächlich) auf ihr Fasten zurückzuführen ist. F. 765: Nach der Schwangerschaft hat Allah, der Erhabene, mir ein Kind gegeben, Allah sei Dank. Und es saugt Milch und, so Allah, der Erhabene will, wird der gesegnete Monat Ramadan (bald) auf uns zukommen, und ich kann jetzt fasten. Aber wenn ich faste, trocknet meine Milch aus, unter Berücksichtigung, daß ich schwach gebaut bin. Und mein Kind, gedankt sei Allah der Erhabene, fordert alle zehn Minuten Milch. Was habe ich zu tun? A: Wenn wegen des Mangels oder dem Austrocknen Ihrer Milch aufgrund des Fastens ein Schaden für Ihr Kind zu befürchten ist, dann ist es Ihnen erlaubt, das Fasten abzubrechen. Und Sie haben für jeden Tag Auslösung von einem Mudd einer Mahlzeit für einen Armen abzugeben sowie das Nachholen des Fastens hinterher durchzuführen. Krankheit und ärztliches Verbot F. 766: Manche den Islam nicht praktizierende Ärzte verbieten den Kranken das Fasten mit dem Vorwand des (angeblichen) Schadens. Ist die Aussage solcher Ärzte ein Argument? A: Wenn der Arzt nicht vertrauenswürdig ist, und seine Aussage nicht die Gewißheit bewirkt und keine Furcht vor Schaden verursacht, dann ist diese (Aussage) nicht maßgebend. F. 767: Meine Mutter war einen Zeitraum von ungefähr 13 Jahren krank, und dadurch wurde sie vom Fasten abgehalten. Und ich weiß genau, daß sie von dieser Pflicht abgehalten wurde aufgrund ihrer Notwendigkeit zur Einnahme von Medikamenten. Deshalb bitte ich, um (Ihre) Leitung. Muß sie nachholen? A: Wenn ihre Unfähigkeit zum Fasten aufgrund von Krankheit war, dann hat sie nicht nachzuholen. F. 768: Wenn ich seit dem Anfang des Alters der religiösen Reife bis zum 12. Lebensjahr aufgrund meiner körperlichen Schwäche nicht gefastet habe, was ist dann meine religiöse Verpflichtung in der jetzigen Zeit?
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