Antworten auf Rechtsfragen 3F. 761: Ich bin abhängig vom Rauchen. Und jedesmal, wenn ich im gesegneten Monat Ramadan versuche, keine hektische Laune zu haben, schaffe ich es nicht, was eine große Unzufriedenheit bei meiner Familie verursacht. Und ich leide auch sehr unter meinem derartigen Nervenzustand. Was ist dann meine religiöse Verpflichtung? A: Sie müssen im Monat Ramadan fasten, und es ist Ihnen nicht erlaubt, während des Fastens zu rauchen. Es ist (ebenfalls) nicht erlaubt, die anderen grundlos hektisch zu behandeln, und die Unterlassung des Rauchens hat keinen Zusammenhang mit dem Ärger. Schwangere und stillende Frau F. 762: Muß die schwangere Frau in ihren ersten Monaten (der Schwangerschaft im Monat Ramadan) fasten? A: Die Schwangerschaft allein hebt nicht die Verpflichtung zum Fasten auf. Wenn sie allerdings einen Schaden durch das Fasten für sich oder für ihre Schwangerschaft befürchtet, und diese Furcht einen vernünftigen Ursprung hat, dann ist sie nicht zum Fasten verpflichtet. F. 763: Eine schwangere Frau weiß nicht, ob das Fasten dem Embryo schadet. Muß sie (im Monat Ramadan) fasten? A: Wenn sie durch ihr Fasten einen Schaden für ihren Embryo befürchtet und ihre Furcht einen vernünftigen Ursprung hat, dann muß sie das Fasten abbrechen, ansonsten muß sie fasten. F. 764: Eine Frau stillt ihr Kind und ist auch schwanger. Gleichzeitig hat sie den Monat Ramadan gefastet, und als sie ihr Kind geboren hat, war es tot. Wenn sie dann von Anfang an den Schaden für möglich gehalten hat und trotzdem gefastet hat, ist dann: 1. Ihr Fasten gültig, 2. sie zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet?
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