Antworten auf Rechtsfragen 3



F. 740: Wie ist die Vorgehensweise, in der es erlaubt ist, Familienangehörige zum Morgengebet zu wecken?

A: Es gibt (hierbei) keine Sonderregelungen für die Familienangehörigen.

F. 741: Wie ist das rituelle Gebet und das Fasten derjenigen zu beurteilen, die verschiedenen Richtungen angehören und voneinander begehren, neiden und grundlos miteinander verfeindet sind?

A: Es ist für den religiös Erwachsenen nicht erlaubt, Neid, Haß und Feindschaft gegenüber den anderen zu äußern, aber es bewirkt nicht die Ungültigkeit des rituellen Gebets und Fastens .

F. 742: ...

F. 743: In welchem Alter müssen der Vater und die Mutter ihren Kindern die religionsgesetzlichen Urteile und Gottesdienste beibringen?

A: Es ist den Erziehungsverantwortlichen empfohlen, ihnen die religionsgesetzlichen Urteile und Gottesdienste ab ihrer Erreichung des Alters zur Unterscheidungsfähigkeit beizubringen.

F. 744: ...

F. 745: Ist mit der Aussage "Wahrlich, der Weintrinker ist 40 Tage lang ohne Gebet und ohne Fasten" gemeint, daß man während diesen Zeitraums nicht beten muß, und man dann nachholt, was man versäumt hat, oder ist damit die Durchführung der (regulären) Verrichtung und (zusätzliches) Nachholen gemeint, oder ist man nicht zum Nachholen verpflichtet, sondern genügt es (regulär) zu verrichten, aber seine Belohnung wird weniger als das anderer ritueller Gebete ?

A: Gemeint ist, daß das Weintrinken ein Hindernis für die Akzeptanz des rituellen Gebets und des Fastens ist, nicht (aber), daß die religiöse Verpflichtung zum rituellen Gebet und Fasten für ihn entfällt.



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