Antworten auf Rechtsfragen 3A: Zu den Voraussetzungen der Gültigkeit des Freitagsgebets gehört dessen gemeinsame Durchführung. So ist das einzeln (gebetete) Freitagsgebet nicht gültig. F. 636: Wenn das Urteil für den Betenden die Verkürzung (des Gebets) ist und man gemeinsam mit einem Vorbeter beten will, der das Freitagsgebet betet, ist dann dieses (Gebet) von ihm gültig? A: Das Freitagsgebet des sich auf der Reise befindlichen Mitbeters ist gültig und befreit ihn vom Mittagsgebet. F: 637: ... F. 638: Kann der Mitbetende ein anderes Pflichtgebet außer dem Freitagsgebet beten, während er sich an den Freitagsvorbeter anschließt, der das Freitagsgebet durchführt? A: Die Gültigkeit hiervon ist als bedenklich einzustufen. F. 639: Ist die Verrichtung der beiden Ansprachen des Freitagsgebets (bereits) vor der religionsgesetzlichen Mittagszeit gültig? A: Es ist erlaubt, diese (bereits) vor dem Sonnenhöchststand anzufangen, so daß ihr Abschluß nach dem Sonnenhöchststand erfolgt. F. 640: Wenn der Mitbetende etwas von den beiden Vorträgen (des Freitagsgebets) nicht erreicht, sondern (erst) während der Durchführung des rituellen Gebets ankommt und sich (dann) dem Vorbeter anschließt, ist sein rituelles Gebet dann gültig und hinreichend? A: Sein rituelles Gebet ist gültig und hinreichend, selbst wenn man nur einen Gebetsabschnitt mit dem Vorbeter erreicht, (d.h.) wenn man (spätestens) die Verneigung des letzten Gebetsabschnitts des Freitagsgebets erreicht.
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