Antworten auf Rechtsfragen 3



A: Das rituelle Gemeinschaftsgebet hinter diesen ist erlaubt, sofern es zur Aufrechterhaltung der islamischen Einheit ist (dient).

F. 611: Mein Arbeitsplatz liegt in einem kurdischen Gebiet, und die meisten Freitags- und Gemeinschaftsvorbeter dort sind Sunniten. Wie ist es zu beurteilen, sich an diese anzuschließen? Und ist die üble Nachrede über sie erlaubt?

A: Es gibt keine Bedenken zur Teilnahme am rituellen Gebet mit ihnen in ihren Freitags- und rituellen Gemeinschaftsgebeten. Aber die üble Nachrede ist zu unterlassen.

F. 612: In den Orten des Zusammenlebens mit den Sunniten und des Umgangs miteinander verhalten wir uns bei der Teilnahme an ihren täglichen rituellen Gebeten bei einigen Fällen (Handlungen) wie sie, wie (z.B.) beim rituellen Gebet mit verschränkten Armen, bei der Nichtberücksichtigung der (korrekten) Zeit und bei der Niederwerfung auf Teppich. Ist es notwendig, ein solches rituelles Gebet zu wiederholen?

A: Wenn für die Aufrechterhaltung der Einheit all dies notwendig ist, ist das rituelle Gebet mit ihnen gültig und einwandfrei, selbst wenn die Niederwerfung auf Teppich und ähnlichem erfolgt. Aber es ist nicht erlaubt, beim rituellen Gebet mit ihnen die Arme zu verschränken, außer, die Erfordernisse machen dies notwendig.

F. 613: ...

F. 614: Wie haben wir Schiiten beim rituellen (Gemeinschafts-) Gebet in den Moscheen der anderen Länder mit (überwiegend) Sunniten teilzunehmen, da sie mit verschränkten Armen beten? Müssen wir uns ihrer Verschränkung (der Arme) anschließen, oder beten wir ohne Verschränkung (der Arme)?

A: Es ist erlaubt, sich zur Wahrung der Einheit an Sunniten anzuschließen, und das rituelle Gebet mit ihnen ist gültig und einwandfrei, aber man ist dazu nicht verpflichtet. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, dabei (die Arme) zu verschränken, außer die Erfordernisse machen dies notwendig.

F. 615: Wie ist bei der Teilnahme am rituellen Gemeinschaftsgebet mit den Sunniten während des Stehens das Berühren des kleinen Zehs des Betenden mit den kleinen Zehen der beiden Personen, die an beiden Seiten des Betenden stehen, was diese (Sunniten) befolgen, zu beurteilen?

A: Man ist dazu nicht verpflichtet, aber wenn man es tut, beeinträchtigt es die Gültigkeit des rituellen Gebets nicht.



back 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 next