Antworten auf Rechtsfragen 3A: Man hat die (freie) Wahl in dieser Angelegenheit, so daß es gültig ist, mit welcher (der Nachholungen) man auch anfängt. F. 560: Ich habe einen Vater, der ein (gewisse) Menge rituelle Gebete nachzuholen hat. Aber er kann diese nicht nachholen, und ich bin der älteste Sohn der Familie. Ist es (bereits), während er am Leben ist, erlaubt, seine versäumten rituellen Gebete für ihn zu beten oder eine (andere) Person mit der Verrichtung dieser Handlung zu beauftragen? A: Eine lebende Person beim Nachholen des Fastens und rituellen Gebets zu vertreten, ist ungültig . Rituelles Gemeinschaftsgebet F. 561: Wie ist die (richtige) Absicht eines Gemeinschaftsvorbeters des rituellen Gebets ? Beabsichtigt er die gemeinschaftliche oder einzelne (Verrichtung)? A: Wenn man (für sich) den Vorzug der Gemeinschaft erreichen möchte, muß man die Absicht zum Vorbeten und zur Gemeinschaft haben. Und wenn man in das rituelle Gebet eintritt, ohne die Absicht zu haben, vorzubeten, dann bestehen (dennoch) keine Bedenken für sein rituelles Gebet und das Anschließen der anderen (im Gebet) an ihn. F. 562: In (z.B.) militärischen Einrichtungen zur Zeit des rituellen Gemeinschaftsgebets, welches in der Zeit der Verwaltungsarbeit veranstaltet wird, gibt es einige Bedienstete, die aufgrund der Arbeitsumstände nicht am Gemeinschaftsgebet teilnehmen, obwohl diese Arbeit (auch) nach der Verwaltungszeit oder am nächsten Tag durchgeführt werden könnte. Wird diese Handlung als Nachlässigkeit des rituellen Gebets betrachtet? A: Die Teilnahme am rituellen Gemeinschaftsgebet ist keine Pflicht als solches. Aber gleichzeitig ist es zum Erreichen des Vorzugs (für das Verrichten des rituellen Gebets) am Anfang der (Gebets-) Zeit und (für das Beten) in Gemeinschaft besser, die Verwaltungsarbeit derart zu organisieren, daß diese (Bediensteten) neben dieser (Arbeit) die göttliche Pflicht gemeinschaftlich und in der geringsten (möglichen) Zeit (zügig) verrichten können. F. 563: ... F. 564: Ist es gültig, an einem Ort, an dem (bereits) ein rituelles Gemeinschaftsgebet mit einer großen Zahl von Betenden veranstaltet wird, ein zweites rituelles Gemeinschaftsgebet in einem Abstand von 50 oder 100 Metern durchzuführen, so daß die Stimme ihres Gebetsrufs und Gebetsaufrufs (von den anderen) gehört werden kann?
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