Antworten auf Rechtsfragen 3Nachholen des rituellen Gebets des Vaters durch den ältesten Sohn F. 549: Mein Vater hat einen Gehirnschlag erlitten, und ist seit zwei Jahren krank. Nach dem Erleiden seines Infarkts ist er nicht mehr fähig, das Gute vom Schlechten zu unterscheiden, d.h. er hat die Fähigkeit zum Denken und Verstehen verloren. Während dieser beiden Jahre hat er sein rituelles Gebet und Fasten nicht durchgeführt, und ich bin der älteste Sohn der Familie. Muß ich dementsprechend sein rituelles Gebet und Fasten nachholen? Selbstverständlich weiß ich, daß wenn er beim erwähnten Sachverhalt gesund wäre (und nicht beten würde), es Pflicht für mich wäre, diese (Gebete) nachzuholen. Ich bitte um Ihre Leitung in dieser Angelegenheit. A: Solange die Schwächung seiner Verstandeskraft nicht eine Grenze erreicht, bei welcher der Begriff Verrücktheit anwendbar wäre, und wenn man (der Vater) nicht während der gesamten Gebetszeiten im Zustand der Bewußtlosigkeit war, dann müssen seine versäumten rituellen Gebete nachgeholt werden. F. 550: Wenn jemand stirbt, wer muß dann die Sühne für sein Fasten zahlen? Müssen also seine Söhne und Töchter die Sühne zahlen, oder kann das auch eine andere Person für ihn zahlen? A: Wenn die Sühne für das Fasten , welches der Vater schuldig geblieben ist, (für ihn auch schon zu Lebzeiten) wählbar gewesen war, so daß es ihm freistand, zu fasten oder ein Essen (für Arme) auszugeben, dann ist es vom Erbgut zu entnehmen, soweit dies möglich ist. Ansonsten fastet als Vorsichtsmaßnahme der älteste Sohn (an seiner Stelle). F. 551: Ein älterer Mann hat seine Familie aufgrund bestimmter Umstände verlassen, und es fiel ihm (hinterher) schwer, mit dieser (Familie) Kontakt aufzunehmen. Er ist der älteste Sohn seiner Familie, und sein Vater ist während dieser Zeit verstorben. Er weiß nicht, welche Menge des rituellen Gebets und anderer (Pflichten) nachzuholen sind, und er verfügt auch nicht über ausreichendes Vermögen zum Beauftragen (eines anderen). Er selber kann aufgrund seines hohen Alters nicht (für seinen Vater) nachholen. Was tut er dann? A: Er muß die rituellen Gebete des Vaters nicht nachholen, bis auf diejenigen (Gebete), von deren Versäumnis er weiß. Der älteste Sohn muß die (versäumten) rituellen Gebete seines Vaters in jeder möglichen Weise nachholen. Doch wenn man dazu unfähig ist, dann ist man entschuldigt. F. 552: ... F. 553: Wenn der älteste Sohn vor dem Vater stirbt, unabhängig davon, ob er religiös reif war, entfällt dann das Nachholen der (versäumten) rituellen Gebete des Vaters für die anderen (Söhne)? A: Die religiöse Verpflichtung zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens des Vaters ist auf den ältesten Sohn bezogen, der zum Zeitpunkt des Sterbens des Vaters lebt, auch wenn dieser nicht der erste Nachkomme oder der erste Sohn des Vaters ist.
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